„Wir arbeiten umweltfreundlich.“ Dieser Satz steht auf tausenden Handwerker-Websites, in Google-Profilen und auf Fahrzeugen. Seit dem 27. September 2026 kann genau dieser Satz eine Abmahnung kosten. Kein Grund zur Panik, aber ein Grund, die eigenen Texte einmal durchzusehen.
Was ist neu?
Hinter der Änderung steht eine EU-Richtlinie gegen Greenwashing, die in Deutschland über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt wurde. Das Gesetz wurde im Februar 2026 verkündet, die Regeln gelten seit dem 27. September 2026. Drei Punkte machen die Sache für Betriebe ernst: Es gibt keine Übergangsfrist, es gibt keine Ausnahme für kleine Betriebe, und die Regeln gelten auch für Texte, die schon seit Jahren online stehen.
Verboten sind ab sofort vor allem vier Dinge: pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis, also Wörter wie „umweltfreundlich“, „grün“, „öko“, „nachhaltig“ oder „klimafreundlich“, wenn dahinter keine belegte, anerkannt herausragende Umweltleistung steht. Die Bezeichnung „klimaneutral“, wenn sie nur auf gekauften Kompensationen beruht. Selbst gebastelte Nachhaltigkeits-Siegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem. Und Umweltversprechen für die Zukunft ohne konkreten, überprüfbaren Plan.
Warum das jeden Handwerksbetrieb betrifft
Die Regeln gelten für jede Kommunikation mit Verbrauchern: Website, Google-Unternehmensprofil, Social-Media-Beiträge, Flyer, Fahrzeugbeschriftung, Angebote. Wettbewerber und Verbände können Verstösse abmahnen, und eine Bagatellgrenze gibt es nicht. Wer also vor drei Jahren „ökologisch dämmen“ auf die Startseite geschrieben hat, sollte diese Seite jetzt anfassen.
Was erlaubt bleibt
Die gute Nachricht: Niemand verbietet Ihnen, über Umweltvorteile zu sprechen. Verboten ist die Bewertung ohne Beleg, nicht die Tatsache. Erlaubt bleibt alles, was konkret ist, sich auf einen klar benannten Aspekt bezieht und belegbar ist, etwa durch Datenblatt, Zertifikat oder Rechnung. Der Trick ist einfach: Statt zu sagen, wie gut etwas ist, sagen Sie, was es ist.
Fünf Beispiele: vorher und nachher
- Vorher: „Umweltfreundliche Heizung.“ Nachher: „Wärmepumpe: heizt ohne Öl und Gas, Verbrauchswerte laut Herstellerdatenblatt.“
- Vorher: „Nachhaltiges Holz.“ Nachher: „Holz mit FSC-Siegel.“ Ein anerkanntes Zertifikat darf genannt werden, ein eigenes Siegel nicht.
- Vorher: „Klimaneutrale Montage“ (durch Kompensation). Nachher: streichen. Wenn es stimmt: „Anfahrt mit unserem Elektro-Transporter.“
- Vorher: „Öko-Farben.“ Nachher: „Farben mit dem Blauen Engel“ oder „lösemittelfreie Farbe laut Produktdatenblatt“.
- Vorher: „Wir sind ein grüner Betrieb.“ Nachher: „Unsere Werkstatt läuft mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage.“ Wieder gilt: nur, wenn es so ist.
Die Fünf-Punkte-Prüfung für jede Umweltaussage
- Ist die Aussage konkret, oder ist sie eine Bewertung wie „umweltfreundlich“?
- Kann ich sie belegen, mit Datenblatt, Zertifikat oder Rechnung?
- Bezieht sie sich auf einen klar benannten Aspekt (Verbrauch, Material, Antrieb) statt auf den ganzen Betrieb?
- Steckt ein selbst gemachtes Siegel oder ein Zukunftsversprechen ohne Plan dahinter?
- Steht „klimaneutral“ nur wegen gekaufter Kompensation da?
Fällt eine Aussage bei einem Punkt durch: umformulieren oder streichen. Und vergessen Sie die alten Texte nicht, das Website-Archiv, die Google-Beiträge vom letzten Jahr, die Broschüre im Wartezimmer.
Wie die Text-Werkbank dabei hilft
Die DHA-Text-Werkbank kennt diese Regel. Wer als Thema „umweltfreundliche Heizung“ eingibt, bekommt keinen Text mit verbotenen Pauschalaussagen, sondern einen Beitrag über geringere Heizkosten, kein Öl und kein Gas. Konkret und belegbar, von sich aus. Die Endkontrolle bleibt wie immer bei Ihnen, aber Sie starten nicht mehr mit einem Text, der schon beim ersten Wort ein Risiko ist.
Wichtig zur Einordnung: Dieser Beitrag erklärt die neue Regel, er ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie Ihre Handwerkskammer, Ihre Innung oder einen Anwalt für Wettbewerbsrecht.
Der nächste Schritt: Probieren Sie es aus. Die Werkbank gibt es kostenfrei in unserem Mitgliederbereich. Die Anmeldung dauert nur zwei Minuten.
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