Sie nutzen KI in Ihrem Marketing und fragen sich, was Sie ab August kennzeichnen müssen? Gute Nachricht: Dafür ist kein Jurastudium notwendig, sondern im Normalfall reicht meist eine Checkliste. Ab dem 2. August 2026 gilt die Transparenzpflicht des AI Act. Hier gehen wir sie Schritt für Schritt durch, damit Sie es selbst erledigen können.

Schritt 1: Bestandsaufnahme

Schreiben Sie auf, wo in Ihrem Marketing KI steckt: Textwerkzeug, Bildgenerator, Chatbot auf der Website, Avatar-Video. Sie können nur kennzeichnen, was Sie kennen. Diese Liste ist Ihr Bauplan.

Schritt 2: Prüfen, was kennzeichnungspflichtig ist

Drei Kategorien zählen: realistische KI-Bilder und KI-Videos, die echten Personen oder Ereignissen ähneln (Deepfakes), KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung und Chatbots, die mit Ihren Besuchern sprechen.

Schritt 3: Die Ausnahmen nutzen

Reine Werbetexte, Satire und Kunst sind ausgenommen. Der wichtigste Hebel für Ihren Alltag: Lassen Sie einen Menschen prüfen und freigeben. Wer die fachliche Verantwortung übernimmt, nimmt den Text aus der Pflicht. So bleibt KI Ihr Werkzeug, und Sie bleiben der Meister, der das Ergebnis abnimmt.

Schritt 4: Hinweise setzen

Die Kennzeichnung muss sofort erkennbar sein, nicht versteckt im Kleingedruckten. Beim Chatbot heisst das: ein klarer Hinweis gleich beim ersten Kontakt. Bei KI-Bildern und -Videos ein sichtbarer Vermerk am Inhalt.

Schritt 5: Kurz dokumentieren

Halten Sie fest, wer wann geprüft hat. Ein Satz reicht. Diese Notiz ist Ihr Nachweis, falls doch einmal jemand nachfragt. Und noch zur Beruhigung: Alte Inhalte müssen Sie nicht nachträglich kennzeichnen, ausser Sie verwenden sie nach dem 2. August aktiv neu. Für ältere KI-Systeme gilt eine technische Frist bis zum 2. Dezember 2026.

Sie sehen: Das ist kein Hexenwerk, sondern eine Checkliste, die Sie beim Einsatz von KI abarbeiten. Wer diese fünf Schritte geht, arbeitet danach mit KI genauso souverän wie mit jedem anderen Werkzeug in der Werkstatt.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen praktischen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.